Masern Impfung Pflicht ab 2020

,,Masern“ sind eine hochansteckende akute Erkrankung mit dem Masernvirus. Sie gehören zu den typischstem Kinderkrankheiten, die häufig Jugendliche und Erwachsende betreffen.

Ihre Auswirkungen sind Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen, Durchfallerkrankungen, Masernkrupp, Entzündungen der Kehlkopfschleimhaut, Pemphigoid eine Hauterkrankung mit Blasenbildung sowie Entzündungen der Augenhornhaut möglich.

Die Symptome sind mäßiges Fieber, trockener Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Bindehautentzündung, angeschwollen Gesicht und weißlicher Belag an der Wangenschleimhaut am zweiten bis dritten Tag – die sogenannten Koplik-Flecken

30% (jeder fünfte) der Menschheit, die an Masern erkranken, sterben.

Die erste Masernimpfung sollte im Alter von 11 bis 14 Monaten und die zweite zu Beginn des zweiten Lebensjahres durchgeführt werden. Die zweite Impfung dient aber dabei nicht als sogenannte Auffrischungsimpfung, sondern dient als ein sicherer und kompletter Impfschutz. Ist diese Impfung in diesem Zeitraum nicht durchgeführt worden, muss man sie bis zum 18. Lebensjahr nachholen.

Ab dem ersten März 2020 ist jeder dazu verpflichtet (bis 18), diese Impfung durchzuführen. Wer dies nicht macht, muss ein Bußgeld im Wert von 2.500€ zahlen.

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